Praxis für Kinder- und
Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
Bahnhofstr. 15 (Salinplatz)
83022 Rosenheim
Dr. med. Harry Scheele
Email: kontakt@kjpscheele.de
Bahnhofstr. 15 (Salinplatz)
83022 Rosenheim
Email: kontakt@kjpscheele.de
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Ich werde bis auf weiteres für Neupatienten keine Gutachten mehr erstellen, wenn sie für das Kreisjugendamt Rosenheim gebraucht werden. Eltern aus dem Landkreis Rosenheim, die ein Gutachten benötigen, muss ich deswegen bitten, sich an eine andere Praxis zu wenden.
Der Grund dafür ist, dass ich die Serviceleistung für Hilfesuchende des Kreisjugendamts Rosenheim (Leitung: Sabine Stelzmann) schon seit 20 Jahren als unbefriedigend erlebe. Da sich mittlerweile auch der direkte Kontakt unangenehm gestaltet, bin ich dazu nicht mehr bereit (24.1.2026). Darüber habe ich auch den Landrat informiert.
Ein häufiges Thema dabei ist: Wer zahlt die Kosten für ein eventuell notwendiges ärztliches oder psychotherapeutisches Gutachten?
Ich kenne viele Eltern, die vom Kreisjugendamt aufgefordert wurden, ein Gutachten zu besorgen. Wenn die Eltern das Gutachten in Auftrag geben, müssen sie es aber auch bezahlen.
Im BayernPortal (Seite der Bayerischen Landesregierung) finden Sie unter „Eingliederungshilfe“ und dann „Voraussetzungen“ folgenden Eintrag:
„Um die Voraussetzungen zu prüfen, holt das Jugendamt eine Stellungnahme einer ärztlichen oder psychotherapeutischen Fachkraft ein, die insbesondere auf Kinder und Jugendliche spezialisiert ist.“
Das Jugendamt soll also der Auftraggeber sein und dann auch die Kosten übernehmen. Da steht nicht: „Damit die Voraussetzungen geprüft werden können, müssen die Eltern eine ärztliche Stellungnahme vorlegen.“ Alles klar?
Ich verstehe aber auch nicht, warum beide Jugendämter in Rosenheim in so einem Fall immer ellenlange Gutachten haben wollen. Dem Bezirk Oberbayern reicht ein überschaubares Formular mit den Hauptdiagnosen und den therapeutischen Zielen, um den Leistungsanspruch zu prüfen.
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Ich sehe immer wieder, dass Eltern, Lehrer, und Erzieher den Unterschied zwischen Attesten und Gutachten nicht kennen. Deswegen hier eine Erklärung:
Atteste sind kurze ärztliche Bescheinigungen im Umfang von üblicherweise nicht mehr als einer DIN-A4-Seite, manchmal auch nur ein oder zwei Sätzen. Trotz der Kürze sind es juristisch relevante Dokumente.
Gutachten sind aufwendige, mehrseitige ärztliche Stellungnahmen, die nicht nur etwas bescheinigen, sondern ein ausführlicheres Bild über die Befindlichkeit eines Menschen unter medizinischen und psychologischen Gesichtspunkten liefern. Die Erstellung ist deutlich langwieriger als bei einem Attest. Atteste sind teilweise in wenigen Minuten diktiert, die bei uns üblichen Gutachten benötigen mindestens eine Arztstunde. Komplizierte Begutachtungen im Rahmen von Gerichtsprozessen können sich aber auch über so viele Stunden erstrecken, dass sie am Ende mehrere Tausend Euro kosten.
Bei niedergelassenen Ärzten werden Atteste und Gutachten von den Krankenkassen nicht bezahlt, Gutachten auch nicht bei Privatpatienten. Ein Krankenhaus wie die Heckscher-Klinik konnte zumindest früher den Zeitaufwand für die Erstellung mit der Krankenkasse abrechnen. Ich nehme an, dass es immer noch so ist. Deswegen darf eine Klinik für Atteste und Gutachten nichts von den Patienten verlangen, der niedergelassene Arzt hingegen muss es.
Die Kosten für die üblichen Gutachten für Jugendämter liegen bei uns bei ca. 170 Euro. Sie werden Praxen finden, die günstiger sind, Sie werden aber auch Praxen finden, die das Doppelte verlangen. Das Jugendamt sollte die Kosten übernehmen, wenn die Eltern einen schriftlichen Hilfeantrag gestellt haben.

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